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Pressemitteilung
Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“:
PEFC-Zertifizierung jetzt beantragen
In der letzten Pressemitteilung wurden die Mitglieder der Forstbetriebsvereinigungen (FBV) über das Verfahren zur Auszahlung der von der Bundesregierung beschlossenen Nachhaltigkeitsprämie informiert.
Zur Erlangung der erforderlichen PEFC-Zertifizierung hat der Vorstand der FBG „Bergwinkel“ nun alle FBV Vorsitzenden über das PEFC-Zertifizierungsverfahren informiert und die entsprechenden Vordrucke und Merkblätter verschickt. Der Vorsitzende der FBG „Bergwinkel“ Walter Strauch bittet nun alle Waldbesitzer*Innen, die eine Nachhaltigkeitsprämie beantragen wollen, sich mit dem Vorsitzenden ihrer örtlich zuständigen FBV in Verbindung zu setzen und die erforderlichen Erklärungen bis zum 25. Januar 2021 auszufüllen.
Weiter Informationen finden die Waldbesitzer*Innen auch auf der Homepage des FBG Vorsitzenden Walter Strauch – www.walter-strauch.de und natürlich auch unter www.pefc.de .
Beantragung der „Nachhaltigkeitsprämie“
hier: PEFC-Zertifizierung der Mitglieder der FBG / FBV
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in der Pressemitteilung vom 13.12.2020 angekündigt, kann die „Nachhaltigkeitsprämie“ jetzt beantragt werden. Waldbesitzer*Innen mit einer Fläche von über 1 ha erhalten je ha eine Prämie von 100,00 €/ha. Der Antrag ist online zu stellen. Hierfür steht der Link www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag zur Verfügung. Dort erhalten die Antragsteller*Innen auch die für die Antragstellung erforderlichen Informationen. Die Anträge sind bis zum 30.10.2021 zu stellen. Voraussetzung für den Erhalt der „Nachhaltigkeitsprämie“ ist die Vorlage einer Nachhaltigkeitszertifizierung der Waldfläche. Die Zertifizierung kann unabhängig von der Antragstellung bis zum 30.09.2021 nachgereicht werden.
Die Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“ unterstützt die Waldbesitzer*Innen bei der Erlangung der „PEFC-Zertifizierung“. Die FBG „Bergwinkel“ fungiert als „Zwischenstelle“ und beantragt die Zertifizierung für alle Waldbesitzer*Innen, die bis zum 25. Januar 2021 mir ihre „freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers“ vorgelegt haben, entweder über die zuständige FBV oder direkt an den Vorsitzenden der FBG „Bergwinkel“. Das Formular der Selbstverpflichtung liegt diesem Schreiben als Kopiervorlage bei oder kann über die Homepage von www.PEFC.de heruntergeladen werden. Die FBG als Zwischenstelle beantragt danach die PEFC-Zertifizierung für alle Privatwaldbesitzer*Innen. Nach Eingang der PEFC-Zertifizierungsurkunde erhalten dann alle Mitglieder, die dem FBG-Vorstand eine Selbstverpflichtungs-erklärung vorgelegt haben eine individuelle PEFC-Urkunde und den Nachweis der Mitgliedschaft in der FBG „Bergwinkel“. Diese Nachweise sind dann dem Antrag auf „Nachhaltigkeitsprämie“ beizufügen oder bei bereits erfolgter Antragstellung der Bewilligungsstelle nachzureichen.
Diesem Schreiben habe ich eine Broschüre „PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung“ und ein Faltblatt „Merkblatt zur Brennholzaufbereitung in PEFC-zertifizierten Wäldern“ zur Information der Mitglieder beigefügt.
Die jährlich anfallenden Gebühren für PEFC von 0,18 € je ha trägt übrigens bis zu einer Entscheidung in der Mitgliederversammlung die FBG „Bergwinkel“.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Walter Strauch
Walter Strauch
-Vorsitzender-
Anlagen
Hinweis: Die Mitgliederversammlung geplant am 11.01.2021 in Herolz wird verschoben in das Frühjahr / Sommer 2021.
Bild: Franz Prinz zu Salm-Salm spricht zu den Demonstrationsteilnehmern.
Unten im Bild Dr. Constantin von Brandenstein-Zeppelin (2. v. li.)