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Beantragung der „Nachhaltigkeitsprämie“

hier: PEFC-Zertifizierung der Mitglieder der FBG / FBV

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie bereits in der Pressemitteilung vom 13.12.2020 angekündigt, kann die „Nachhaltigkeitsprämie“ jetzt beantragt werden. Waldbesitzer*Innen mit einer Fläche von über 1 ha erhalten je ha eine Prämie von 100,00 €/ha. Der Antrag ist online zu stellen. Hierfür steht der Link www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag zur Verfügung. Dort erhalten die Antragsteller*Innen auch die für die Antragstellung erforderlichen Informationen. Die Anträge sind bis zum 30.10.2021 zu stellen. Voraussetzung für den Erhalt der „Nachhaltigkeitsprämie“ ist die Vorlage einer Nachhaltigkeitszertifizierung der Waldfläche. Die Zertifizierung kann unabhängig von der Antragstellung bis zum 30.09.2021 nachgereicht werden.

Die Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“ unterstützt die Waldbesitzer*Innen bei der Erlangung der „PEFC-Zertifizierung“. Die FBG „Bergwinkel“ fungiert als „Zwischenstelle“ und beantragt die Zertifizierung für alle Waldbesitzer*Innen, die bis zum 25. Januar 2021 mir ihre „freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers“ vorgelegt haben, entweder über die zuständige FBV oder direkt an den Vorsitzenden der FBG „Bergwinkel“. Das Formular der Selbstverpflichtung liegt diesem Schreiben als Kopiervorlage bei oder kann über die Homepage von www.PEFC.de heruntergeladen werden. Die FBG als Zwischenstelle beantragt danach die PEFC-Zertifizierung für alle Privatwaldbesitzer*Innen. Nach Eingang der PEFC-Zertifizierungsurkunde erhalten dann alle Mitglieder, die dem FBG-Vorstand eine Selbstverpflichtungs-erklärung vorgelegt haben eine individuelle PEFC-Urkunde und den Nachweis der Mitgliedschaft in der FBG „Bergwinkel“. Diese Nachweise sind dann dem Antrag auf „Nachhaltigkeitsprämie“ beizufügen oder bei bereits erfolgter Antragstellung der Bewilligungsstelle nachzureichen.

Diesem Schreiben habe ich eine Broschüre „PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung“ und ein Faltblatt „Merkblatt zur Brennholzaufbereitung in PEFC-zertifizierten Wäldern“ zur Information der Mitglieder beigefügt.

Die jährlich anfallenden Gebühren für PEFC von 0,18 € je ha trägt übrigens bis zu einer Entscheidung in der Mitgliederversammlung die FBG „Bergwinkel“.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Walter Strauch

Walter Strauch

-Vorsitzender-

 

Anlagen

 

Hinweis: Die Mitgliederversammlung geplant am 11.01.2021 in Herolz wird verschoben in das Frühjahr / Sommer 2021.

Pressemitteilung

AGDW – Die Waldeigentümer

27. Mai 2021

 

Nachhaltige Nutzung der Wälder im Klimaschutzgesetz verankern

 

AGDW begrüßt Erweiterung des Klimaschutzgesetzes durch Ausschüsse des Bundesrates

Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, nimmt der Bundesrat zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Stellung. Vorgeschlagen wird eine Gesetzesergänzung, die den großen Beitrag der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und der Holzverwendung zum Klimaschutz deutlich benennt. „Diese Erweiterung des Gesetzes ist fundamental für den Wald und für den Klimaschutz“, sagte Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder ist grundlegend für ihre Stabilisierung und für das Erreichen der ehrgeizigen nationalen und europäischen Klimaziele.“

Der Bundesrat liegt richtig, wenn er darüber hinaus ein starkes Plädoyer für die Verwendung des ökologischen Rohstoffes Holz und für dessen substituierende Wirkung im Gesetz festgeschrieben sehen will, denn: Der Einsatz von Holz führt zum einen zu einer Erhöhung der CO2-Speicherleistung und zum anderen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, da er klimaschädliche Ressourcen wie Kohle und Gas ersetzen kann. Diese substituierende Wirkung müsse den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft zugerechnet werden, heißt es in der ergänzenden Empfehlung der Bundesratsausschüsse.

Doch der Rohstoff Holz ist nicht nur ein bedeutender Klimaschützer, er ist auch langlebig und wiederverwertbar. „Die Bedeutung von Holz und die Nachfrage danach etwa im Gebäudesektor haben stark zugenommen“, sagte von der Marwitz, „daher muss auch mit Blick auf die kommenden Generationen dafür gesorgt werden, dass ausreichend Holz zur Verfügung steht.“     

Voraussetzung dafür sind die Wirtschaftswälder, die für den Nachschub von Holz sorgen und gleichzeitig mit ihrer CO2-Speicherleistung einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ausdrücklich wendet sich die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates gegen die Stilllegung, d.h. gegen den Nutzungsverzicht, von Wäldern. Der Verzicht auf eine nachhaltige Holznutzung würde die Treibhausgasemissionen erhöhen, da die Speicherleistung der Wälder abnehmen und das fehlende Holz über weite Entfernungen hinweg aus häufig problematischen Herkünften importiert oder durch klimaschädliche Roh- und Werkstoffe ersetzt werden müsste.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Larissa Schulz-Trieglaff

Pressesprecherin

 

 

 

 

AGDW – Die Waldeigentümer

T: + 49 (0)30 / 31 16 67 6-25

M: 0160 / 140 77 67

www.waldeigentuemer.de

PEFC-Betragsrechnung 2021.pdf
PDF-Dokument [403.8 KB]
Die FBG Bergwinkel und das Hessische Forstamt Schlüchtern informieren über aktuelle Änderungen zum Antragsverfahren bei der Extremwetterrichtlinie
20210705-FA-SLÜ-Änderung-Extremwetterric[...]
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Pressemitteilung 6.Juli 2021

 

Änderung zum Antragsverfahren bei der Extremwetterlinie

Das Forstamt Schlüchtern hat die Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“ über eine wesentliche Änderung zum Antragsverfahren bei der Extremwetterrichtlinie ab 01. Juli 2021 informiert. Ab 01. Juli 2021 ist es für Privatwaldbesitzer und Kommunen nicht mehr möglich förderfähige Schadholzmengen rückwirkend über entsprechende Förderanträge beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen.

Alle Privatwaldbesitzer und auch die Kommunen müssen ab dem 1. Juli 2021 entsprechende Förderanträge vor Beginn der Einschlagsarbeiten bei der zuständigen Einreichungsstelle (das ist das jeweilige Forstamt) einreichen.

Weitere ab dem 01.07.2021 wichtige Informationen zur Extremwetterrichtlinie bzw. der vollständige Brief des Forstamtes Schlüchtern ist als pdf Download einsehbar.

Im Rahmen dieser Information über die Änderung bei der Extremwetterrichtlinie weist der Vorsitzende zum Antragsverfahren der Bundeswaldprämie darauf hin, dass Mitglieder der FBG „Bergwinkel“ der Bewilligungsstelle nicht die Beitragsrechnung der FBG „Bergwinkel“ über den PEFC-Beitrag 2021 nachreichen müssen. Nach einer Rücksprache mit der „Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V.“ wurde die Beitragsrechnung der FBG „Bergwinkel“ hinterlegt, somit ist der PEFC-Beitragsnachweis für die Mitglieder der FBG „Bergwinkel“ bei der Bundeswaldprämie erbracht.

Vorsorglich ist auch die PEFC-Betragsrechnung 2021 als pdf Download eingestellt.

 

 

Eilige Mitgliederinformation: 

 
Fördermaßnahmen „Räumung von Kalamitätsflächen“ und „Waldschutz II“ der Extremwetterrichtlinie-Wald bis auf weiteres von der Förderung ausgesetzt. 
     
Ab dem 1. Dezember 2021 werden die Fördermaßnahmen Nr. III. 1.1 „Räumung von Kalamitätsflächen“ und Nr. III. 2.2 „Waldschutz II“ der Extremwetterrichtlinie-Wald bis auf weiteres von der Förderung ausgesetzt.    ➔ Alle bis zum Stichtag 30.11.2021 beim zuständigen Forstamt beantragten Maßnahmen Räumung und Waldschutz II sind noch förderfähig.   

Siehe Schreiben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 25.11.2021. 

 

Mit freundlichen Grüßen      Walter Strauch  
      Walter Strauch        -Vorsitzender-  

 

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen (Extremwetterrichtlinie-Wald) vom 1. April 2021  


Fördermaßnahmen Nr. III. 1.1 Räumung und Nr. III. 2.2 Waldschutz II  


Ab dem 1. Dezember 2021 werden die Fördermaßnahmen Nr. III. 1.1 „Räumung von Kalamitätsflächen“ und Nr. III. 2.2 „Waldschutz II“ der o. a. Extremwetterrichtlinie-Wald bis auf weiteres von der Förderung ausgesetzt. Alle bis zum Stichtag 30.11.2021 beim zuständigen Forstamt beantragten Maßnahmen Räumung und Waldschutz II sind noch förderfähig.  
Mit Hinweis auf Nr. X. 7. „Abweichungen von der Richtlinie“ sieht sich der Richtliniengeber bei knappen Haushaltsmitteln veranlasst, forstpolitische Förderschwerpunkte zu setzen. Diese liegen zukünftig vor allem in der Förderung von Maßnahmen der Verkehrssicherung und in der Förderung der Wiederbewaldung.  
Ich bitte Sie, diese Steuerungsmaßnahme konstruktiv mitzutragen und bei den Waldbesitzenden um Verständnis für die Zwangslage zu werben.  
Den Erlass erhalten Sie zu Ihrer Kenntnisnahme und Beachtung. Er wird nicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.  
Mit freundlichen Grüßen   

Einladung zur Jahreshauptversammlung
Montag, den 27. September 2021 – Beginn 20.00 Uhr in die Stadthalle Schlüchtern, Schloßstraße 13
20210908-Einladung JHV-20210927.pdf
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Pressemitteilung

 

Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“:

PEFC-Zertifizierung jetzt beantragen

 

In der letzten Pressemitteilung wurden die Mitglieder der Forstbetriebsvereinigungen (FBV) über das Verfahren zur Auszahlung der von der Bundesregierung beschlossenen Nachhaltigkeitsprämie informiert.

Zur Erlangung der erforderlichen PEFC-Zertifizierung hat der Vorstand der FBG „Bergwinkel“ nun alle FBV Vorsitzenden über das PEFC-Zertifizierungsverfahren informiert und die entsprechenden Vordrucke und Merkblätter verschickt. Der Vorsitzende der FBG „Bergwinkel“ Walter Strauch bittet nun alle Waldbesitzer*Innen, die eine Nachhaltigkeitsprämie beantragen wollen, sich mit dem Vorsitzenden ihrer örtlich zuständigen FBV in Verbindung zu setzen und die erforderlichen Erklärungen bis zum 25. Januar 2021 auszufüllen.

Weiter Informationen finden die Waldbesitzer*Innen auch auf der Homepage des FBG Vorsitzenden Walter Strauch – www.walter-strauch.de und natürlich auch unter www.pefc.de .

 

Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“: PEFC-Zertifizierung jetzt beantragen
20201227-Pressemitteilung-PEFC-Zertifizi[...]
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Beantragung der „Nachhaltigkeitsprämie“ hier: PEFC-Zertifizierung der Mitglieder der FBG / FBV
20201226-Zertifizierung Mitglieder FBG-F[...]
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Kreis organisiert fachlichen Informationsaustausch zu Klimawandel und Wald

 

Die dramatische Situation gemeinsam bewältigen

 

Main-Kinzig-Kreis. – Die Klimaveränderung hat den Wald gerade in diesem Jahr hart getroffen. Auch wenn die Folgen im Main-Kinzig-Kreis nach Einschätzung von Fachleuten noch vergleichsweise moderat ausgefallen sind, so gibt es auch hier einen erhöhten Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund hat die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler zahlreiche Betroffene und Beteiligte rund um das Thema zu einem Informationsaustausch eingeladen.

 

Angesprochen waren private, kommunale und staatliche Waldbesitzer aus dem Main-Kinzig-Kreis sowie regionale Umweltverbände. „Angesichts der dramatischen Situation müssen wir vor Ort zusammenrücken, um die Situation gemeinsam zu bewältigen“, sagte die Umweltdezernentin in ihrer Begrüßung. Dazu seien zunächst eine sorgfältige Bestandsaufnahmen und eine sachliche Analyse erforderlich. Diese Grundlagen lieferten die von der Unteren Naturschutzbehörde eingeladenen Experten, wie der Leiter der Agrarmeteorologie beim Deutschen Wetterdienst, Dr. Udo Busch.

 

Mit klaren Fakten und übersichtlichen Grafiken zeigte er den deutlichen Temperaturanstieg insbesondere während der Sommermonate bei gleichzeitig sinkenden Niederschlägen in den vergangenen Jahren. Diese Situation werde sich voraussichtlich in unseren Breitengraden stabilisieren. Um für solche Prognosen zum Klimawandel eine verlässliche Grundlage zu haben, würden rund 20 verschiedene wissenschaftliche Rechenmodelle ausgewertet. Ermittelt wurde auf diese Weise ein voraussichtlicher Anstieg der Durchschnittstemperatur bis 2030 von ein bis vier Grad – sofern die angekündigten Schutzmaßnahmen greifen.

 

Insbesondere die vergangenen beiden Sommerperioden hätten in Deutschland zahlreiche Höchstwerte hervorgebracht. So war 2018 das insgesamt wärmste Jahr seit der Wetteraufzeichnung und im vergangenen Juli wurde mit 42,6 Grad ein neuer Hitzerekord erreicht. In Verbindung mit langen Trockenperioden kommt es zu einem erheblichen Defizit in der Wasserbilanz, wie Dr. Uwe Paar von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt erläuterte. Vor allem in diesem Sommer kam es in der Folge zu dramatischen Auswirkungen insbesondere in den Fichtenbeständen. Die „Absterberate“ lag mit 6,7 Prozent deutlich über dem bisherigen Höchstwert von 2 Prozent.

 

Die Situation für die Eichenbestände insbesondere im Rhein-Main-Gebiert habe sich ebenfalls weiter verschlechtert, berichtete der Forstdirektor. Die Buche, der häufigste Laubbaum in deutschen Wäldern, ist noch „weitgehend unauffällig“. Doch sollten die Niederschläge bis zur kommenden Wachstumsperiode nicht ausreichen, werde es auch hier spürbare Verluste geben, verweist der Experte auf Erfahrungen aus anderen vergleichbaren Regionen.

 

In seinem kurzen Referat verwies Uwe Paar zudem auf die dramatische Vermehrung des Borkenkäfers, die über die geschädigten Bäume herfallen. Neben den witterungsbedingten Verlusten bedeuten die Schädlinge eine weitere enorme Herausforderung für die Waldbesitzer. Zudem ist der Holzmarkt quasi zusammengebrochen, wie Christian Raupach, Geschäftsführer des Hessischen Waldbesitzerverbandes, in seinem Vortrag berichtete. Die Situation sei in vielen Fällen existenzgefährdend, denn die wirtschaftlichen Einbußen seien über Jahre nicht auszugleichen.

 

Die finanzielle Unterstützung durch das Land sei zwar ein gutes Signal und eine große Hilfe, doch werden die bis 2023 bewilligten 200 Millionen Euro nicht ausreichen, rechnete Raupach vor. Die aktuelle Schadensbilanz liegt nach seiner Einschätzung bei über 500 Millionen Euro. Zudem fehle es an Arbeitskräften und geeigneten Jungpflanzen, um die rund 30.000 Hektar Kahlflächen auch wieder aufzuforsten, wie der Fortexperte ergänzte.

 

Hier knüpfte der Waldökologe Dr. Simon Thorn an mit seinem Appel für die Naturverjüngung. „Aufräumen und Aufforsten“ ist aus seiner Sicht nicht die richtige Strategie, denn die ausgedehnten, gleichmäßigen Waldbestände seien für die Auswirkungen des Klimawandels weiterhin besonders anfällig. Deutschland solle darum seine strategischen und finanziellen Anstrengungen zur Schaffung eines nachhaltigeren Waldsystems überdenken. Der Wissenschaftler schlägt vor, Totholz nicht restlos zu entfernen und nicht im großen Stil wiederaufzuforsten.

 

In einer ausgezeichneten Forschungsarbeit hat er unter anderem eine alternative Methode zum Kampf gegen den Borkenkäfer entwickelt. Statt der üblichen „Sanitärhiebe“ empfiehlt er das Schlitzen der betroffenen Stämme. Diese Schnitte mit Hilfe der Motorsägen kann die Entwicklung der Borkenkäferlarven effektiv unterbinden wird. „Dabei erhält man deutlich mehr Biodiversität als bei anderen Bekämpfungsmethoden“, fasste Thorn seine Ergebnisse zusammen. Positiver Nebeneffekt: Diese Strategie ist sowohl kostengünstiger als auch weniger zeitintensiv.

 

Zudem sollten die durch Stürme, Borkenkäfer und Dürre entstandenen Lichtungen in Ruhe gelassen werden, so dass unterschiedlichste einheimische Baumarten nachwachsen. Den Wissenschaftlern zufolge erhöht das die Widerstandsfähigkeit eines Waldes gegen extreme Wetterereignisse. Diese Strategie einer vielfältige Baum- und Altersstruktur komme wirtschaftlich wichtigen Baumarten und stark bedrohten Insekten gleichzeitig zugute, sagte Simon Thorn. Hier wünsche er sich „mehr Vertrauen in die Natur“.

Veranstaltung wurde ABGESAGT!!! „Borkenkäferbefall – Erkennen – Bekämpfen“
Diese Veranstaltung wurde auf Grund der aktuellen Lage abgesagt!
Mitgliederinformation / Schulungsveranstaltung
„Borkenkäferbefall – Erkennen – Bekämpfen“
20200318-NW-FVA-Borkenkäferbefall.pdf
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Anpassung der Wälder an den Klimawandel
Positionspapier des Deutschen Verbandes Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA)
20190909-Waldanpassung_Klimawandel_Posit[...]
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Einladung zur Waldbegehung mit anschließender Gesprächsrunde am Mittwoch, 18. September 2019 um 16.00 Uhr auf Burg Brandenstein
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundestagsabgeordnete Bettina Müller (SPD) hat um einen Termin gebeten um sich vor Ort über die aktuellen Waldschäden durch Windwurf, Borkenkäfer, Trockenheit, Eschentriebsterben etc. zu informieren. An diesem Termin wird auch der Landtagsabgeordnete Heinz Lotz (Forstpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion) und Frau Susanne Simmler (Erste Kreisbeigeordnete des Main-Kinzig-Kreises) teilnehmen.
20190831-Einl-Waldbegehung 18.09..pdf
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Bürgermeister Uffeln´s lächerliche Ironie
Leserbrief zum KN-Bericht vom 26.04.2019:

„Es wird ein „paar Millionen“ teurer“
20190426-Leserbrief zur Kritik Ind-West.[...]
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Enttäuschung über das Geschäftsgebaren von M-net!
20190122-Geschäftsleitung.pdf
PDF-Dokument [86.2 KB]
Leserbrief zum KN-Bericht vom 26.10.2018: „Arnold Lifka: Wir sollten bei den Fakten bleiben“
20181201-Leserbrief zur Kritik von Stadt[...]
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Hessischer Waldbesitzerverband ehrt Josef Springer
20181201-PR Ehrung Josef Springer.pdf
PDF-Dokument [186.3 KB]
Aktuelle Informationen und Terminhinweise Stand 30.10.2018
20181030-Aktuelle Infos.pdf
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Waldbauern fordern Solidarität! (30.10.2018)
20181022-PM 7 2018 Waldbauern fordern So[...]
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Ungerechte Behandlung der Stadt Steinau durch Landesausgleichsstock und Hessenkasse
Nun ist es amtlich: Die Hessenkasse übernimmt 10,3 Mio. € Kassenkredite der Stadt Steinau. Das hört sich gut an, ist es aber nicht.
20181019-Leserbrief-Landesausgleichsstoc[...]
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Offener Brief der Forstbetriebsgemeinschaft Bergwinkel an Hess. Ministerin Hinz
Frau Staatsministerin Priska Hinz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
20180930-Offener-Brief-Min-Hinz.pdf
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FBG – Ausflug nach Thüringen zum Pollmeier Massivholzwerk und Baumkronenpfad im Nationalpark Hainich
20180729-PR-FBG Ausflug Pollmeier 2018.p[...]
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Forstbetriebsgemeinschaft „Bergwinkel“ Gast in der Buderus Akademie Lollar
20170708-PR-FBG Buderus-Akademie.pdf
PDF-Dokument [1.6 MB]

Gruppenfoto nach Abschluss der Exkursion
(re: Forstbetriebsleiter Matthias Wallrapp; li: Vorsitzender Walter Strauch

Merkblatt Waldbrandversicherung
20160412-Merkblatt Waldbrandversicherung[...]
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© Walter Strauch